Unsere Leistungen in der Pflege
In der Pflege unterscheidet man die Leistungen in die Kategorien Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Betreuung.
Die Leistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse als Pflegesachleistung übernommen. Außerdem stehen hier noch der Betreuungsbetrag und die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen. Hierzu zählen beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten oder die Wundbehandlung.
Grundpflege
Die Grundpflege nach SGB XI deckt die
Bereiche ab, die nicht zur medizinischen
Versorgung gehören. Damit die Pflegekasse
die Kosten für den ambulanten Pflegedienst
übernimmt, ist ein Pflegegrad notwendig
Wir ermöglichen mit der Grundpflege ein
möglichst selbstbestimmtes Leben in den
eigenen vier Wänden.
- Körperpflege
- Essen zubereiten / Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- An- & Auskleiden / Transfer
- Hilfe bei der Ausscheidung
Behandlungspflege
Die vom Arzt verordnete medizinische
Behandlungspflege wird von examinierten
Fachpersonal ubernommen. Festgehalten
im SGB V übernimmt ihre Krankenkasse die
entstehenden Kosten bei dieser Form der
Krankenpflege
- S.C-injektionen
- Wundverbände
- I.m - Injektionen
- KPS Strümpfe
- Putter Verbande
- Medikamentengabe / -richten
- PEG Versorgung
- SPK Versorgung
Hauswirtschaft & Betreuung
Tätigkeiten, die in Ihrer häuslichen Umgebung anfallen, gehören zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Hierzu zählen unter anderem das Einkaufen, Abwaschen, Putzen oder das Zubereiten von Mahlzeiten.
- Einkaufen
- Waschen, Bügeln, Putzen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Organisation des Haushalts
Betreuungsleistungen
- Spaziergänge
- Pflegerische Betreuung
- Ausflüge / kulturelle Veranstaltungen
- Aktivierung und Gestaltung des Alltags
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt 1612.- Euro Kalenderjährlich und kann ggf. mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Wir beraten Sie hierzu gerne